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   VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 46-IV-10   

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https://dejure.org/2010,36177
VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 46-IV-10 (https://dejure.org/2010,36177)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.09.2010 - 46-IV-10 (https://dejure.org/2010,36177)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. September 2010 - 46-IV-10 (https://dejure.org/2010,36177)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.03.1987 - IX B 88/85
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 46-IV-10
    Die zu einer Verzögerung des Rechtsstreits führende Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit kann daher eine Verzögerungsgebühr allenfalls dann rechtfertigen, wenn das Ablehnungsgesuch offensichtlich unbegründet (jeweils zu § 34 GKG a. F.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 1984, MDR 1984, 857; BFH, Beschluss vom 30. März 1987 - IX B 88/85 - juris Rn. 13; Hartmann, a.a.O., Rn. 11; Meyer, Gerichtskosten der streitigen Gerichtsbarkeiten und des Familienverfahrens, 11. Aufl., § 38 GKG Rn. 12) bzw. rechtsmissbräuchlich ist (vgl. Schneider, Anm. zu OLG Düsseldorf, Kostenrechtsprechung, 164. Lfg., § 34 GKG Nr. 12).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.1984 - 18 U 203/83
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 46-IV-10
    Die zu einer Verzögerung des Rechtsstreits führende Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit kann daher eine Verzögerungsgebühr allenfalls dann rechtfertigen, wenn das Ablehnungsgesuch offensichtlich unbegründet (jeweils zu § 34 GKG a. F.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 1984, MDR 1984, 857; BFH, Beschluss vom 30. März 1987 - IX B 88/85 - juris Rn. 13; Hartmann, a.a.O., Rn. 11; Meyer, Gerichtskosten der streitigen Gerichtsbarkeiten und des Familienverfahrens, 11. Aufl., § 38 GKG Rn. 12) bzw. rechtsmissbräuchlich ist (vgl. Schneider, Anm. zu OLG Düsseldorf, Kostenrechtsprechung, 164. Lfg., § 34 GKG Nr. 12).
  • BVerfG, 13.05.2003 - 2 BvR 517/03

    Keine Verletzung der persönlichen Freiheit und des Anspruchs auf ein faires

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 46-IV-10
    Die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind insoweit der Nachprüfung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (SächsVerfGH, a.a.O.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2003, NStZ-RR 2003, 282).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.1995 - 2 WF 156/95
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 46-IV-10
    a) Die Verzögerungsgebühr gemäß § 38 GKG hat einen echten Strafcharakter, ist eine Sühne für ein schuldhaftes prozessrechtswidriges Verhalten einer Partei und kann daher nicht verhängt werden, wenn eine Partei zwar das Verfahren verzögert, sich dabei aber prozessordnungsgemäß verhält (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 1995, NJW-RR 1996, 1348; OLG Naumburg, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 2 WF 203/02 - juris Rn. 2; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., § 38 GKG Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - 6 W 46/15

    Voraussetzungen der Auferlegung einer besonderen Gebühr gem. § 38 S. 1 GKG

    Vielmehr ist sein Ausgangspunkt, dass die Verhängung einer Verzögerungsgebühr nicht dazu eingesetzt werden dürfe, dass die Verfahrensbeteiligten in unangemessener Weise von der Stellung prozessual zulässiger Anträge abgehalten werden dürften (VerfGH Sachsen, Beschl. v. 27.09.2010, Vf. 46-IV-10, juris Rz. 12).
  • OLG Naumburg, 30.09.2022 - 12 W 24/22

    Gerichtskosten: Voraussetzungen für die Auferlegung einer Verzögerungsgebühr

    Sie wird insbesondere nicht etwa als Ausgleich für eine von der Partei verursachte erhöhte Mühewaltung des Gerichts - etwa wegen der Notwendigkeit weiterer Termine - erhoben, sondern sie stellt eine Art "Sühne" für prozessordnungswidriges Verhalten einer Partei oder ihres Bevollmächtigten dar (vgl. nur VerfGH Sachsen, Beschluss vom 27.09.2010 - Vf. 46-IV-10 - m.w.N.; zu § 34 GKG a.F. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.12.1994 - 10 W 136/94; juris.de).
  • LG Halle, 13.07.2016 - 4 O 297/14

    Verhängung einer Verzögerungsgebühr bei wiederholten Ablehnungsgesuchen

    Die Kammer bedenkt bei ihrer Entscheidung, dass nach Ablehnungsgesuchen die Bestimmung einer Verzögerungsgebühr zwar überhaupt, aber nur nach einem betont zurückhaltenden Maßstab in Betracht kommt (VerfGH Sachsen, Beschluss vom 27. September 2010, Vf. 46-IV-10).
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